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AutorenbildBeatrice Degenhart

Update der ökologischen Mindeststandards für Film & TV

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen




Der Arbeitskreis „Green Shooting“, dem unter anderem ein Großteil der deutschen Fernsehsender und VoD-Dienste sowie Film/TV-Produktionsfirmen und –verbände angehören, die Staatministerin für Kultur und Medien, die Filmförderungen der Bundesländer und die Filmförderungsanstalt des Bundes FFA haben sich auf bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion in ganz Deutschland verständigt. Diese wurden am 16.02.2023 veröffentlicht.



Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:


  • Die Einhaltung der Ökologischen Standards wird zur Fördervoraussetzung

  • Von 21 Kriterien sind nun fünf anstatt drei „streichbar“

  • gewisse Kriterien sind in der "5-von-21-Regelung" nicht streichbar, z.b.: die Erklärung der GF und HL

  • Catering: es werden entweder 50% Lebensmittel regionaler Herkunft ODER 33% Bio-Lebensmittel verlangt

  • Ökostrom ist nun auch in der Postproduktion wichtig

  • Nur noch jedes 4. Auto in einer Produktion muss ein E-Auto (oder CNG) sein

  • Die EURO6-Norm fällt für Maskenmobile etc. weg








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